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Quick-Check CE-Kennzeichnung: Fragen

Hier sind die Fragen zu einer schnellen Selbsteinschätzung.
Bitte wählen Sie je Frage eine Antwort aus.

Frage 1:

Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Gesamtverantwortlichen für die CE-Kennzeichnung bzw. sind die einzelnen Verantwortlichkeiten klar definiert?

Ja, das ist bei uns klar geregelt.
Die Verantwortlichkeiten sind nur teilweise definiert. In einigen Bereichen gibt es immer wieder Unklarheiten und Abstimmungsbedarf.
Nein, das ist nicht geregelt.

Frage 2:

Kennen Sie die für Ihre Produkte relevanten Richtlinien und alle daraus resultierenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen?

Ja, diese sind bekannt.
Hier gibt es immer wieder Unklarheiten oder Diskussionsbedarf.
Nein, diese Anforderungen sind kaum bekannt.

Frage 3:

Kennen Sie die für Ihre Produkte relevanten Normen, vor allem die harmonisierten Normen, die die Konformitätsvermutung auslösen?

Ja, aktuelle Normen stehen immer zur Verfügung.
Wir haben nur einige wichtige Normen griffbereit.
Nein. Solche Normen fehlen bei uns.

Frage 4:

Sind die Normen und Rechtsvorschriften immer auf dem aktuellsten Stand und für alle Projektbeteiligten im Unternehmen verfügbar?

Ja, alle Mitarbeiter können auf aktuelle Normen und Vorschriften zugreifen.
Nur einzelne Mitarbeiter haben Zugang zu diesen Informationen.
Nein. Darum muss sich jeder selber kümmern.

Frage 5:

Führen Sie für Ihre Produkte eine Risikobeurteilung konstruktionsbegleitend durch?

Ja, das ist bei uns Standard.
Häufig wird die Risikobeurteilung erst am Ende des Konstruktionsprozesses oder auf Drängen des Kunden durchgeführt.
Nein, das machen wir fast nie.

Frage 6:

Setzen Sie die Erkenntnisse aus der Risikobeurteilung um, definieren Sie Restrisiken und formulieren Sie entsprechende Sicherheitshinweise?

Ja, das machen wir immer.
Das ist nur teilweise so der Fall.
Wir haben dafür meistens keine Zeit.

Frage 7:

Erstellen Sie zu jedem Produkt eine EU-konforme Betriebsanleitung (mit bestimmungsgemäßer Verwendung, vorhersehbarem Fehlgebrauch, Sicherheitshinweisen, Technischen Daten, Instandhaltungsvorschriften etc.)?

Ja, solche Betriebsanleitungen sind bei uns üblich.
Art und Umfang der Anleitungen sind von Produkt zu Produkt sehr unterschiedlich.
Nein, so ausführlich sind unsere Betriebsanleitungen nicht.

Frage 8:

Gibt es für alle Produkte eine aktuelle Konformitäts- bzw. Einbauerklärung?

Ja, die werden bei jedem Produkt mitgeliefert.
Wir greifen hier oft auf ältere Versionen zurück oder ändern diese nur etwas ab.
Nein, solche Erklärungen stellen wir nur auf Kundenwunsch aus.

Frage 9:

Werden die Technischen Unterlagen (Risikobeurteilung, Konstruktionsunterlagen, Berechnungen, Pläne, Zeichnungen) für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren archivieren?

Ja, dafür haben wir einen CE-Dokumentationsbevollmächtigten.
Die Unterlagen gibt es zwar, sie sind aber häufig schwer auffindbar oder schlecht gepflegt.
Solche Unterlagen werden nur vereinzelt aufbewahrt.