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Betriebsanleitung und Betriebsanleitung – nicht das Gleiche!

EN ISO 12100:2011 fordert zur Betriebsanleitung jetzt auch Hinweise auf mögliche Betriebsstörungen

Ohne Betriebsanleitung keine CE-Kennzeichnung – das ist nicht neu. Zusätzliche Maßnahmen fordert nun die neue Maschinensicherheitsnorm EN ISO 12100:2011 mit einem erweiterten Informationsprofil zugunsten des Anwenders.

Durch die neuen Informationsanforderungen „Über Betriebsstörungen informieren“ und „Was tun bei Unfällen?“ entsteht zusätzlicher Aufwand, der bewältigt werden muss. Die Maschinenrichtlinie legt den Hersteller zwar so detailliert nicht fest, verweist aber auf Normen, die die Anforderungen der Maschinenrichtlinie ausfüllen und konkretisieren. Und genau das ist hier der Fall. Der Hersteller hat es also nicht mit einer interpretierbaren, sondern mit einer zu erfüllenden Anforderung zu tun. Wie das mit vertretbarem Aufwand zu machen ist, wird bei uns plausibel erläutert – in der

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